Implacement

Ausbildung in Gesundheits- und Sozialberufen

Mit der Implacementstiftung stellt das AMS OÖ gemeinsam mit dem Land OÖ ein Instrument zur Anwerbung und Qualifizierung neuer MitarbeiterInnen im Gesundheits- und Sozialbereich zur Verfügung.

Ausbildungen mit ZUKUNFT

Heimhilfe
Fachsozialbetreuer Altenarbeit
Fachsozialbetreuer Behindertenarbeit/-begleitung
Pflegeassistenz
Pflegefachassistenz
OTA (operationstechnische Assistenz)
DGKP für PFA und PA (KH Braunau)
Div. Sozialpädagogische Berufe

FAQs Bewerber

Fragen und Antworten

Du bist über das AMS zur Gänze unfall-, pensions- und krankenversichert.

Nein, es gibt kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, da diese in der Bemessungsgrundlage des AMS bereits berücksichtigt werden.

Ja, du darfst bist zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Beachte jedoch, dass der ausbildungsbedingte Zuschuss mitgerechnet wird.

Je nach Lehrberuf und Lebensumstände kann entschieden werden, ob die Berufsschule, ein Präsenzkurs oder einen Blended-Learning Kurs zielführend ist.

Wir beraten dich sehr gerne bei der Suche nach einem geeignetem Praktikumsplatz. Gerne informieren wir dich auch über die verschiedensten Plattformen. Im eJob-Room des AMS findest du beispielsweise bereits eine Vielzahl an Firmen, die aktuell Personalbedarf haben.

Wir unterstützen dich dabei, Probleme mit der Firma zu besprechen und zu beseitigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, haben wir die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen einen anderen Praktikumsplatz für dich zu finden, bei dem du deine Ausbildung fortsetzen kannst.

Das Geld des AMS kommt bis spätestens 8. des Folgemonats. Den ausbildungsbedingten Zuschuss erhältst du von uns bis spätestens 1. des Folgemonats.

Wenn du unter 24 Jahre alt bist, können du oder deine Eltern beim Finanzamt die Familienbeihilfe beantragen. Dazu bekommst du von uns eine Bestätigung, dass du wieder in einer Ausbildung bist.

Eine Übernahme wird vertraglich in Aussicht gestellt, sofern die Ausbildung zufriedenstellend verläuft. Eine Garantie gibt es leider nicht.

FAQs Kunden

Fragen und Antworten

Nein, während der Ausbildungszeit werden die PraktikantInnen vom Unternehmen nicht angemeldet.

Nein, es müssen keine Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten abgeführt werden, da die PraktikantInnen nicht im Unternehmen beschäftigt sind. Ihr Unternehmen fungiert als Praktikumsgeber für die praktische Ausbildung.

Ja, die Auszubildenden sind über das AMS zur Gänze unfall-, pensions- und krankenversichert.

Bei Lehrberufen dauert die Ausbildung in der Regel 50 % der ordentlichen Lehrzeit. Bei Weiterbildungen und Höherqualifizierungen richtet sich die Dauer nach der Art der Ausbildung. Die Maximalzeit für eine Ausbildung beträgt 24 Monate. Anrechnungsmöglichkeiten der Auszubildenden können die Ausbildungsdauer reduzieren.

Dem Unternehmen wird monatlich (12x / Jahr) ein Unternehmensbeitrag verrechnet. Zusätzlich wird einmalig ein Ausbildungskostenanteil für die theoretische Ausbildung verrechnet.

Die Ausbildungskosten variieren je geplanter Ausbildung. Die Landesförderung für die Ausbildungskosten beträgt 50 % der Bruttoausbildungskosten, maximal jedoch € 2.000,-.

Die Ausbildungskosten werden nach Beginn der Ausbildung als einmaliger Betrag an das Unternehmen weiterverrechnet. Die Landesförderung wird bei der Rechnung bereits abgezogen. Bei der Endabrechnung werden die tatsächlichen Ausbildungskosten mit den bereits abgerechneten Ausbildungskosten gegenverrechnet.

Die theoretische Ausbildung findet, abhängig vom Ausbildungsberuf, in der Berufsschule oder bei einem Kursträger statt.

Die Anmeldung zur theoretischen Ausbildung erfolgt nach Absprache mit den PraktikantInnen und dem Praktikumsbetrieb von der Laturo Aus- und Weiterbildung GmbH.

Bei Lehrberufsausbildungen benötigt der Praktikumsbetrieb einen gültigen Feststellbescheid (Schreiben der WKO, dass das Unternehmen Lehrlinge ausbilden darf). Des Weiteren müssen mind. 2 AusbilderInnen für die Ausbildung genannt werden.

Bei AQUA dürfen grundsätzlich keine Plus-, Mehr- und/oder Überstunden gemacht werden. Für Zeitguthaben, die durch unterschiedlich lange tägliche Ausbildungszeiten entstehen, muss der Ausgleich innerhalb derselben Woche erfolgen. Mehrstunden verfallen bei AQUA Ende.

Die PraktikantInnen sind verpflichtet monatliche Tätigkeitsberichte über die Arbeitszeiten zu führen. Die Zeiterfassungen umfassen auch Aufzeichnungen über ausbildungsfreie Zeiten, Krankenstände und sonstige Abwesenheiten. Die monatlichen Aufzeichnungen müssen vom Unternehmen bestätigt und bis zum 15. des Folgemonats an die Laturo Aus- und Weiterbildung GmbH gesendet werden.

Ja, während der Ausbildungszeit haben die PraktikantInnen Anspruch auf ausbildungsfreie Zeit im Ausmaß von 5 Wochen pro Jahr.

Das Ausbildungsverhältnis kann von beiden Seiten vorzeitig gelöst werden.

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